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Schweizer Aktiengesellschaften (AG) – Alles, was Sie wissen müssen

  • Autorenbild: Jungfells
    Jungfells
  • 4. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Nov.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist in der Schweiz die am weitesten verbreitete und angesehenste Gesellschaftsform. Sie eignet sich besonders für Unternehmerinnen und Unternehmer, die professionell auftreten, wachsen und möglicherweise später an die Börse gehen möchten. Bekannte Schweizer Aktiengesellschaften sind zum Beispiel Novartis, UBS oder Nestlé.

Im Vergleich dazu gilt die GmbH als zweitwichtigste Kapitalgesellschaft. Sie ist zwar ebenfalls eine anerkannte Rechtsform, wird jedoch statistisch gesehen etwas weniger oft gegründet und kann bei Bonitätsbewertungen gewisse Nachteile haben.


Gründung und Mindestkapital

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestkapital: 100’000 CHF

  • Liberierung: Mindestens 50 % des Kapitals (mindestens 50’000 CHF) müssen bei der Gründung einbezahlt sein.

  • Eintragung: Nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Eintragung im Handelsregister. Erst danach kann über das einbezahlte Kapital verfügt werden.

Seit dem 1. Januar 2008 ist für die Gründung nur noch eine Person erforderlich, und die Aktienverteilung unter den Aktionärinnen und Aktionären kann frei gestaltet werden.


Verwaltungsrat und Leitung

Eine Aktiengesellschaft wird durch den Verwaltungsrat geführt.

  • Der Verwaltungsrat kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.

  • Mindestens ein Mitglied muss Wohnsitz in der Schweiz haben.

  • Bei ausländischen Verwaltungsratsmitgliedern kann eine in der Schweiz ansässige Person als Vertreterin oder Vertreter eingetragen werden.

  • Diese Person muss über das Einzelunterschriftsrecht für die Gesellschaft verfügen.


Revisionsstelle und Buchführung

Eine AG kann auf eine Revisionsstelle verzichten (Opting-out), wenn sämtliche Aktionäre zustimmen und folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

  • Die AG ist nicht börsennotiert

  • Bilanzsumme ≤ 20 Mio. CHF

  • Umsatz ≤ 40 Mio. CHF

Die Gründung muss öffentlich beurkundet werden. Je nach Kanton dauert die Eintragung im Handelsregister und die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zwischen fünf und fünfzehn Tagen.

Aktienarten und Nennwerte

  • Mindestnennwert pro Aktie: 0.01 CHF

  • Übliche Stückelung: 100 CHF oder 1’000 CHF

  • Namenaktien: Die Aktionärinnen und Aktionäre sind im Aktienregister eingetragen. Eine Übertragung erfolgt durch schriftliche Zession und Eintragung im Register.

Hinweis: Seit der Aktienrechtsrevision sind Inhaberaktien nicht mehr zulässig, ausser bei börsenkotierten Gesellschaften oder solchen mit Bucheffektaktien. In der Praxis werden heute ausschliesslich Namenaktien ausgegeben.

Haftung und Risiken

Die Haftung in einer Aktiengesellschaft ist klar geregelt:

  • Aktionärinnen und Aktionäre haften grundsätzlich nur bis zur Höhe des Aktienkapitals.

  • Bei vollständig liberiertem Kapital besteht keine persönliche Haftung.

  • Bei teilliberierten Aktien kann eine Nachzahlungspflicht des noch nicht einbezahlten Betrags bestehen.

  • Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung können im Rahmen einer Verantwortlichkeitsklage haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten verletzen.

  • Eine solidarische Haftung kann für ausstehende AHV-Beiträge, Verrechnungssteuer oder direkte Bundessteuer entstehen.

Fazit

Die Aktiengesellschaft ist die ideale Rechtsform für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein seriöses, wachstumsorientiertes und rechtlich sicheres Unternehmensmodell anstreben. Sie bietet Vorteile bei Bonität, Investorenvertrauen und öffentlicher Wahrnehmung – insbesondere dann, wenn eine spätere Expansion oder Börsennotierung geplant ist.

Wer eine AG gründen möchte, sollte die gesetzlichen Anforderungen, Kapitalvorschriften und Haftungsregelungen genau kennen und sich im Idealfall professionell beraten lassen. Jungfells-Treuhand unterstützt Sie dabei kompetent – von der Planung über die Gründung bis zur Eintragung im Handelsregister.

 
 
 
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